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Geänderte Benutzungsordnung des Baum- und Strauchschnittplatzes der Stadt Emmelshausen

Emmelshausen, den 17.​03.​2026

Die Stadt Emmelshausen hat von der Rhein-Hunsrück-Entsorgung eine neue Benutzungsordnung für den Baum- und Strauchschnittplatz erhalten. Laut dieser Benutzungsordnung ist er nicht mehr möglich, den Rasenschnitt auf dem Strauchschnittplatz zu entsorgen. Ein entsprechendes Schild wurde bereits am Baum- und Strauchschnittplatz angebracht.

Die Stadt Emmelshausen bzw. der Stadtrat hat hier keine Entscheidungsmöglichkeit gehabt. Die Vorgaben kamen direkt von der Rhein-Hunsrück-Entsorgung. Mitarbeiter der Rhein-Hunsrück-Entsorgung teilten uns mit, dass diese Regelung zwischenzeitlich Bundesweit gilt. 

 

 

Abgelagert werden darf nur Baum- und Strauchschnitt (Durchmesser ist unbegrenzt bis zu einer Länge von 2,50 m). Nicht gestattet ist die Ablagerung von Rasenschnitt und Gartenabfällen. Wurzelstöcke sind ebenfalls nicht zulässig.

 

Alternativen zum Entsorgen von Rasengrünschnitt:

Mähroboter, Mulchmäher, Eigenkompostierung oder Biotonne

Einwohner können bei der Rhein-Hunsrück-Entsorgung, Kirchberg, Telefon 06763 / 30 20-0 eine zusätzliche Biomülltonne bestellen

 

Bild zur Meldung: Geänderte Benutzungsordnung des Baum- und Strauchschnittplatzes der Stadt Emmelshausen

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Benutzungsordnung_Strauchschnittplatz (17.​03.​2026)

 
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