Wiederkehrende Ausbaubeiträge für den Ausbau der Verkehrsanlage "Gartenstraße"

Emmelshausen, den 10.​09.​2025

Wiederkehrende Ausbaubeiträge 

für den Ausbau der Verkehrsanlage „Gartenstraße“ und Erneuerung der Straßenentwässerung (Kanalsanierungen im Inlinerverfahren) im Stadtgebiet Emmelshausen: 

Abrechnung 2024 und Erhebung einer Vorausleistung auf den wiederkehrenden Ausbaubeitrag für das Jahr 2025 (Abrechnungseinheit - Emmelshausen) 

 

 

Für den Ausbau der Gemeindestraße „Gartenstraße“ und die Erneuerung der Straßenentwässerung (Kanalsanierungen im Inlinerverfahren) im Stadtgebiet entstehen der Stadt Emmelshausen Kosten, für die gemäß § 1 der Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen vom 29. März 2023 wiederkehrende Ausbaubeiträge zu erheben sind.

 

Im Kalenderjahr 2024 sind für die vorgenannten Ausbaumaßnahmen beitragsfähige Kosten in Höhe von 207.328,20 € angefallen, die nunmehr, unter Berücksichtigung der bereits im Kalenderjahr 2024 erhobenen Vorausleistung, zur Abrechnung kommen.

 

Für das laufende Kalenderjahr 2025 werden weitere beitragsfähige Ausbaukosten in Höhe von rd. 190.000 € erwartet. Der Stadtrat Emmelshausen hat am 25. August 2025 beschlossen, dass mit der Abrechnung 2024 gleichzeitig auf den wiederkehrenden Ausbaubeitrag für das Jahr 2025 eine 80%ige Vorausleistung erhoben werden soll.

 

Nach Abzug des Gemeindeanteils (40%) und unter Berücksichtigung aller beitragspflichtigen Grundstücke der Abrechnungseinheit Emmelshausen ergibt sich für die Abrechnung 2024 und die 80%ige Vorausleistungserhebung 2025 eine Beitragserhebung von ca. 0,05 € je Quadratmeter beitragspflichtiger Grundstücksfläche.

 

Anfang Oktober wird die Verwaltung die Abgabenbescheide zur Abrechnung des Jahres 2024 und zur Erhebung der 80%igen Vorausleistung für 2025 versenden. 

 

 

 

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