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Öffentliche Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinde Emmelshausen finden Sie im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Emmelshausen, das freitags in jeden Haushalt verteilt wird.

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Amtsblatt online! 



Einwohnerinformation über die Sitzung des Stadtrats der Stadt Emmelshausen am 10. Januar 2012

Beratung und Beschlussfassung über den Forstwirtschaftsplan 2012

Revierförster Thomas Görgen berichtete zunächst über die im Jahr 2011 durchgeführten Maßnahmen. Es konnten alle Windwurfflächen im Stadtgebiet aufgearbeitet werden. Dann erläuterte Herr Görgen den Forstwirtschaftsplan 2012 mit allen Positionen. Es ist ein Holzeinschlag von insgesamt 550 Festmetern vorgesehen, davon sollen 100 Festmeter als Brennholz genutzt werden und zur Versteigerung kommen. Der Rat stimmte dem vorgestellten Forstwirtschaftsplan 2012 einstimmig zu. Für die Holzversteigerungen im Gemeindewald wurde ein Startpreis von 29,00 €/fm festgelegt.

Bebauungsplan „Mitte/Bahnhof“ mit Teilaufhebung des Bebauungsplans „Ortsmittelpunkt“ der Stadt Emmelshausen

Die Vorschläge zur Würdigung der Stellungnahmen und zur konkreten Beschlussfassung wurden im Einzelnen von Fachbereichsleiter Jürgen Schneider von der Verbandsgemeindeverwaltung Emmelshausen sowie einem Mitarbeiter des beauftragten Ingenieurbüros vorgestellt. Der Stadtrat würdigte die im Rahmen des Beteiligungs- bzw. Abstimmungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 und 2 Abs. 2 BauGB (Bürger, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden) eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan „Mitte/Bahnhof“ der Stadt Emmelshausen. Der Satzungsbeschluss wurde zurückgestellt.

Jahresabschluss 2010
a)Feststellung des geprüften Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2010
b)Beschluss über die Entlastung des Stadtbürgermeisters und des Beigeordneten

Zu diesem Tagesordnungspunkt übernahm das älteste anwesende Ratsmitglied Karl-Heinz Hoffmann gemäß § 36 Abs. 1 Satz 2 GemO den Vorsitz. Er trug das Ergebnis des Jahresabschlusses 2010 vor, dem der Stadtrat einstimmig zugestimmt hat. Der Stadtrat erteilte dem Stadtbürgermeister, den Stadtbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Emmelshausen sowie den Beauftragten des Bürgermeisters einstimmig Entlastung. Der Vorsitzende informierte anschließend über verschiedentlich nachgefragte Kontrollmechanismen u.a. über abgeschlossene Telefontarife und Abrechnungen im Bereich der Kindergärten.

Neuaufstellung des regionalen Raumordnungsplanes Mittelrhein – Westerwald-Anpassung (ROP) an das LEP IV

Im Rahmen der Anhörung zum Planentwurf im Zuge der aktuellen Neuaufstellung des regionalen Raumordnungsplanes soll die Stadt Emmelshausen gemeinsam mit der Stadt Boppard als mittelzentraler Verbund kooperierender Zentren im Regionalen Raumordnungsplan festgeschrieben werden. Hierzu hatten die Verwaltung und der Stadtbürgermeister eine Beratungsgrundlage erstellt, die der Stadtrat einstimmig mitgetragen hat. An die Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald soll nun ein entsprechender Antrag zur Aufnahme in den ROP gestellt werden.

3. Änderung des Bebauungsplanes „Schul- und Sportzentrum“ – Festlegung der Flächen für die Regenrückhaltung

Der Stadtrat hat nach vorhergehender Empfehlung des Bau-, Planungs- und Umweltausschuss nach entsprechenden Voten der Fachbehörden mehrheitlich einer Verschiebung der Flächen für die Regenrückhaltung zugestimmt. Hier wird eine erneute Offenlage mit Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgen.

Der Rat hat sodann der neugefassten Vereinbarung mit der Jagdgenossenschaft über die Übertragung der Verwaltung der Angelegenheiten auf die Stadt zugestimmt

Der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Emmelshausen; Teilplan „Sonnenenergie“ wurde ebenfalls zugestimmt

Entscheidung über die Annahme von Zuwendungen gemäß § 94 Abs. 3 GemO

Dem Stadtrat lag eine Sachspende einer Privatperson zu Gunsten der Bücherei Emmelshausen in Höhe von 200 Euro vor. Es handelt sich um Hörbücher und Romane. Nach Beratung stimmte der Stadtrat der Annahme dieser Spende einstimmig zu.

Mitteilungen, Anregungen

Stadtbürgermeister Norbert Monnerjahn informiere das Gremium über eine weitere Zuwendung des ISIM aus dem Programm „Städtebauliche Erneuerung“ für das Jahr 2011 in Höhe von 150.000 Euro.

Im Rahmen des Bündelungsvertrages mit dem Energieversorgungsträger wurde eine Festpreisvereinbarung abgeschlossen.

Die Stadt ist dem Solidarpakt Windenergie der Verbandsgemeinde beigetreten.
U.a. im Bereich des Kreisels sollen die Markierungen erneuert werden.

Die Arbeiten zur Errichtung einer Buswartestandes in der Ortsmitte von Liesenfeld wurden vergeben. Sobald es die Witterung zulässt, werden die Arbeiten ausgeführt.




Einwohnerinformation über die Sitzung des Stadtrats der Stadt Emmelshausen am 17. Oktober 2011

1. Bebauungsplan „Mitte/Bahnhof“ mit Teilaufhebung des Bebauungsplans „Ortsmittelpunkt“ der Stadt Emmelshausen

a) Prüfung und Auswertung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einschließlich der Nachbargemeinden (§§ 4 Abs. 1, 2 Abs. 2 BauGB)

b) Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2, 2 Abs. 2 BauGB

Der beauftragte Planer für den Bebauungsplan „Mitte/Bahnhof“ erläuterte ausführlich und umfassend die Entwicklungsziele des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „Mitte/Bahnhof“ mit Teilaufhebung des Bebauungsplans „Ortsmittelpunkt“. Nach Abschluss der ersten „Beteiligungsrunde“ mit den Anregungen und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange befasste sich das Gremium mit den Würdigungsvorschlägen, die im Einzelnen vorgestellt wurden. Aufgrund der geänderten städtebaulichen Anforderungen und der Ergebnisse der Einzelhandelsuntersuchung, des Immissionsschutz- und des Verkehrsgutachtens mussten einige Festsetzungen im Bebauungsplanentwurf hinsichtlich den Nutzungsarten und verkehrstechnische Einzelheiten entsprechend geändert werden. So sind z.B. in den nun anstelle der zunächst vorgesehenen Bereiche mit einer Mischgebietsnutzung Kerngebiete ausgewiesen, in denen Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter jetzt schon zugelassen sind. Der Rat stimmt darin überein, in dem Stadtumbaugebiet erweiterte Wohnnutzungen, insbesondere auch seniorengerechtes Wohnen zu ermöglichen. Nach intensiver und konstruktiver Beratung hat der Stadtrat den Bebauungsplan-Entwurf mit den geänderten Festsetzungen und der Planzeichnung in der aktuellen Fassung angenommen. Des Weiteren wurde beschlossen, das weitere Beteiligungsverfahren u.a. die erneute Offenlage durchzuführen.

2. Städtebauliche Erneuerung – Stadtumbaugebiet „Östlicher Stadtkern“; Zustimmung zum städtebaulichen Entwicklungskonzept einschließlich Kosten- und Finanzierungsübersicht

Stadtbürgermeister Monnerjahn ging zunächst in seinen Ausführungen auf die besondere Bedeutung und die sich für die Gemeindestruktur auftuenden Möglichkeiten des Stadtumbaugebiets „Östlicher Stadtkern“ für die weitere Entwicklung der Stadt Emmelshausen ein. Die hohen Investitionsaufwendungen seien nur aufgrund beträchtlicher Finanzierungsmittelzusagen aus der Städtebauförderung zu schultern und belasteten den Haushalt für die künftigen Jahre, sodass manch Wünschenswertes hieran gemessen und ggfls. zurückstehen müsste. Seit 1995 wurde eine ganze Reihe von Maßnahmen zur Stärkung des Ortskerns durchgeführt bzw. dahingehend hohe Investitionen getätigt. In einer städtebaulichen Voruntersuchung wurden zuletzt im Grundsatz die wesentlichen Sanierungsziele im östlichen Stadtkernbereich festgelegt, wie beispielsweise „Entwicklung des Geschäftsbereichs (Einzelhandel und Dienstleistungen) im Bereich des östlichen Ortseingangs“, „Entspannung der verkehrlichen Situation (Verknüpfung Bahnhof – Zentrum)“ und „Funktionsstörungen bzw. Entwicklungsmöglichkeiten im Marktplatzbereich“.

Jürgen Schneider, Leiter des Fachbereiches Bauen der Verbandsgemeindeverwaltung gab weitere fachliche Erläuterungen zu dem Maßnahmekatalog und der Kosten- und Finanzierungsübersicht. Die Aufnahme in das Städteförderprogramm sei zeitlich begrenzt erfolgt. Es gelte daher, das Projekt „Stadtumbaugebiet Östlicher Stadtkern“ forciert durchzuführen. Seit der Aufnahme in das Städtebauförderprogramm hat die Stadt benötigte Grundstücke von Bahn und Privaten erworben. Die Bauarbeiten zum Gleisrückbau und –umbau und der Bahnsteigneubau sind abgeschlossen. Die Beschrankung des Bahnübergangs steht unmittelbar vor dem Abschluss. Herr Hachenberg vom beauftragten Planungsbüros erläuterte sodann anhand einer PowerPoint-Präsentation die einzelnen durchzuführenden Maßnahmen. Dabei wurde ferner darauf hingewiesen, dass aufgrund der hohen Förderung die Entwicklungsziele immer wieder mit der ADD abzustimmen sind. Das Land erwarte eine angemessene Qualität und spreche hier insofern auch mit. Zwischenzeitlich seien vom Innen-und Strukturministerium für das Projekt Zuwendungsbeträge in Höhe von 350.000 Euro bewilligt.
Das Gremien hat sodann beschlossen, die im städtebaulichen Entwicklungskonzept dargestellten Projekte (mit einer Größe von ca. 3,2 ha) als Stadtumbaumaßnahmen durchzuführen. Die Zustimmung zu dem städtebaulichen Entwicklungskonzept einschließlich Maßnahmen-, Kosten- und Finanzierungsübersicht wurde erteilt. Auf dieser Grundlage sollen weitere Förderanträge aus dem Programm „Städtebauliche Erneuerung“ gestellt werden.

3. Mitteilung der Gründe für die getroffene Eilentscheidung gem. § 48 GemO; Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der Museumsscheune

Der Auftrag zur Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der Museumsscheune wurde im Rahmen einer Eilentscheidung an den günstigsten Bieter vergeben. Diese Eilentscheidung wurde getroffen um sicherzustellen, dass die Anlage noch vor Winterbeginn fertiggestellt und in Betrieb genommen werden kann. Zum 01.01.2012 wird die Einspeisevergütung von derzeit 28,74 Cent um 9 % auf 26,15 Cent gekürzt. Der Stadtrat nahm die Eilentscheidung einvernehmlich zur Kenntnis.

4. Im weiteren Sitzungsverlauf berichtete der Vorsitzende u.a. über den Stand des Nähwärmeversorgungszentrums für das Schulzentrum und weiterer Projekte, u.a. den Boule-Platz im Park. Bürgermeister Peter Unkel informierte über den Stand des Solidarpaktes „Windenergienutzung“ und den gegenwärtigen Planungsständen. Im Gemeindegebiet von Emmelshausen sind danach keine Windräder vorgesehen.




Einwohnerinformation über die Sitzung des Stadtrats der Stadt Emmelshausen am 23. Mai 2011

1. Erschließung Neubaugebiet „Hinter dem Agrarhistorischen Museum“; Vergabe der Bauleistungen für die Kanal- und Straßenbauarbeiten.
Nach Beratung beschloss der Stadtrat einstimmig, den Auftrag für die Erschließungsarbeiten an den insgesamt wirtschaftlichsten Bieter, die Gemeinschaft Deisen, Boppard- Buchholz/Faber, Schlierschied zu vergeben.

2. Bei dem Bebauungsplan „Hinter dem Agrarhistorischen Museum“ wurden geringfügige Klarstellungen im Rahmen der textlichen Festsetzungen vorgenommen. Die zeichnerischen Festsetzungen ändern sich in Bezug auf die Nutzungsschablone für die Dachform dergestalt, als neben Sattel- und Pultdächer auch sonstige geneigte Dächer mit einer Neigung von 15° bis 40° zulässig sind.
Die in das künftige Wohngebiet führende Straße erhält den Namen „ Am Agrar-museum“.

3. Zweckvereinbarung zur Regelung der Nutzungsverhältnisse und der Finanzierung der Kindertagesstätten in Emmelshausen.
Die Kinder der Ortsgemeinden Leiningen und Schwall besuchen die Kindertagesstätten in Emmelshausen. In einer neu erarbeiteten Zweckvereinbarung sind die Nutzungsverhältnisse und die künftigen baulichen Investitionsvorhaben mit den jeweiligen Finanzierungsregelungen bzw. Kostenbeteiligungen auf eine neue Grundlage gestellt. Der Stadtrat stimmte nun ebenfalls dieser Zweckvereinbarung einstimmig zu.

4. Resolution für den Erhalt der Polizeiautobahnstation Emmelshausen.
Stadtbürgermeister Norbert Monnerjahn und Bürgermeister Peter Unkel berichteten über den derzeitigen Sachstand und die bereits unternommenen Schritte sowie die seitens der Verbandsgemeinde Emmelshausen vorgesehene Resolution zum Erhalt der Polizeiautobahnstation Emmelshausen. Dabei wurden insbesondere die Aspekte des Sicherheitsinteresses der Bevölkerung, die bisherige gute präventive Arbeit dieser Polizeistation in Ergänzung zu der originär zuständigen PI Boppard aber auch über die Notwendigkeit des Landes, sinnvolle Einsparmöglichkeiten im Ressortbereich zu prüfen, angesprochen. Der Rat beschloss einstimmig, der Resolution der Verbandsgemeinde Emmelshausen beizutreten und nach Kräften und im Interesse der Vorderhunsrücker Bevölkerung für den Erhalt der Polizeiautobahnstation Emmelshausen einzutreten.

5. Im obligatorischen Geschäftsbericht des Stadtbürgermeisters wurde u.a. die perfekte Organisation und gute Werbung des 7.Schinderhannes MTB-Suberbike für die gesamte Region herausgestellt. Die Aufnahme des Bahnverkehrs auf der Hunsrückbahnlinie Boppard – Emmelshausen mit Beginn der Touristiksaison wurde ausdrücklich begrüßt. Im Park mussten aus Verkehrssicherheitsgründen baumchirurgische Maßnahmen durchgeführt werden.

Auf diverse Vorkommnisse und Verstöße gegen ortsrechtliche Regelungen wurde von Ratsmitgliedern hingewiesen und um entsprechendes Tätigwerden gebeten.
Die Stadtratsmitglieder haben eine stattliche Summe für die „Vor- Tour der Hoffnung“, die am 9.8.2011 am ZaP in Emmelshausen Station macht, zugunsten krebskranker Kinder gespendet. Im nichtöffentlichen Teil wurden u.a. Grundstücks- und Bauangelegenheiten behandelt sowie über den Stand anhängiger Rechtsstreitverfahren berichtet.



STADTPLAN 

Baum- und Strauchschnittsammelplatz der Ortsgemeinde Emmelshausen geöffnet

Der Sammel- und Ablagerungsplatz für Baum- und Strauchschnitt auf dem Martinsplatz im Stadtteil Liesenfeld ist am Samstag, 02.04.2011 geöffnet.

Weitere Öffnungszeiten, jeweils in der Zeit von 9.00 bis 14.00 Uhr, sind:

- 16. April
- 07. Mai
- 21. Mai
- 04. Juni
- 02. Juli
- 06. August
- 03. September
- 17. September
- 01. Oktober
- 15. Oktober

Außerhalb der o. a. Zeiten ist der Platz geschlossen und die Benutzung verboten!

Für die Benutzung gelten die nachfolgenden Benutzungsregeln: 
- Abgelagert werden darf ausschließlich Baum-, Strauch- und Rasenschnitt aus privaten Haushalten der Stadt Emmelshausen.
- Die angelieferten Materialien dürfen einen Durchmesser von 12 cm nicht überschreiten.
- Die Anlieferung hat ungebündelt, also ohne Schnur und Draht, zu erfolgen.
- Behältnisse, wie Säcke, Kartons oder Kunststoffbehältnisse sind vom Anlieferer zu entleeren und wieder mitzunehmen.
- Den Anordnungen der Aufsichtsperson ist Folge zu leisten.
- Geschreddertes Material kann zu den o. a. Öffnungszeiten als Bodenabdeckungs-/Mulchmaterial kostenlos abgeholt werden.

Norbert Monnerjahn, Ortsbürgermeister